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Verschiedene Fragen der Kunden, die im Zusammenhang mit dem Wärmelieferungsvertrag sowie der Installation auftreten können.
Planung und Installation:
Wer kümmert sich um die Genehmigungen hinsichtlich der Bohrungen?
Planetherm holt alle entsprechenden Genehmigungen ein.
Arbeitet Planetherm mit unterschiedlichen Lieferanten?
Planetherm ist an keinen Lieferanten gebunden. Jede Anlage wird individuell geplant.
Es kommen unterschiedliche Wärmepumpen (z.B. Buderus, Ochsner, Neura, Dimplex, HVT etc) zum Einsatz. Gleiches gilt für alle anderen Gewerke.
Werden im Contracting auch die Installation von Heizkörpern und/oder Fußbodenheizung berücksichtigt?
Gegenstand des Vertrages sind alle Investitionen bis zur Verteilstelle im Heizraum. Heizkörper oder Fußbodenheizung werden hier nicht berücksichtigt. Das Trockenheizen des Estrichs gehört nicht zu unseren Dienstleistungen. Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot für eine alternative Lösung.
Kann man Wärmepumpen auch in einer älteren Immobilie installieren?
Natürlich ist es auch möglich in einer bereits existierenden Immobilie eine Wärmepumpe zu installieren. Allerdings raten wir hier zu einem Energiegutachten. Sollten weitere bauliche Maßnahmen erfolgen, z.B. Dämmung des Daches, Austausch von Fenstern o.ä. würden sich diese Sanierungsmaßnahmen ebenfalls positiv auf den Wärmeverbrauch auswirken. Für weniger alte Heizanlagen empfehlen wir auch eine Hybridlösung (Kombination von Luftwärmepumpe und alter Heizungsanlage).
Wartung / Störungen / Steuerung:
Was passiert bei einer Störung der Anlage?
Planetherm installiert eine Telemetrie die jederzeit mit unserem zentralen Rechenzentrum in Kontakt steht. Über diese digitale Einrichtung wird der jeweilige „Zustand“ der Anlage übermittelt, so daß wir häufig schon bevor es Ihnen auffällt wissen, daß eine Störung aufgetreten ist. Wir kümmern uns dann umgehend um die Behebung der Störung.
Wer steuert die Anlage?
Während der Vertragslaufzeit wir die Anlage von uns gesteuert und ständig überwacht.
Investitionskosten / monatliche Kosten:
Entstehen dem Bauherrn Kosten für die Planung einer Wärmepumpenanlage?
Nein. Planetherm plant entsprechend der zur Verfügung gestellten Unterlagen (Wärmebedarfsberechnung, Baubeschreibung, Flurkarte) und entwickelt aus den Ergebnissen ein kostenfreies Angebot für die Wärmelieferung im Contracting-Verfahren.
Entstehen dem Bauherrn Investitionskosten?
Nein, die Investition in die Anlage wird von Planetherm getragen.
Was versteht man unter Servicepauschale und Arbeitspreis?
Die Servicepauschale ist die Nutzungsgebühr incl. Wartungskosten.
- Arbeitspreis:
Der Arbeitspreis entspricht Ihrem tatsächlichen Bedarf an abgenommener Wärme Warmwasser/Heizung und ist damit von Ihrem individuellen Heizverhalten abhängig.
Wann wird die erste Rate fällig, schon bei Vertragunterzeichnung?
Die erste Rate wird im Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage fällig.
Entsprechen die Kosten pro KWh Heizleistung den üblichen Marktpreisen von Energielieferungsverträgen?
Grundlage unserer Kalkulation ist die technische Besonderheit einer Wärmepumpe. Der Primärenergiebedarf Ihrer Immobilie wird über die kostenfreie Erdwärme gedeckt. Nur der Sekundärenergiebedarf (Strom um Kompressor und Pumpe zu betreiben) muss von uns eingekauft werden. Daher hat eine Wärmepumpe einen Wirkungsgrad von 3,95. Das bedeutet, dass für 3,95 Kwh Wärme nur 1 KWh elektrisch eingekauft werden muss.
Wir berechnen zur Zeit pro KWh Heizleistung einen Arbeitspreis von 0,055 € inkl. Mwst. und sind damit sehr konkurrenzfähig.
Wie verhalten sich die monatlichen Kosten, wenn auch ein Kamin installiert wird?
Die Servicepauschale bleibt über die gesamte Vertragslaufzeit gleich hoch. Die abgenommene Wärmeleistung (Arbeitspreis) ist individuell.
Kann man früher aus dem Vertrag aussteigen, wenn man die Anlage unabhängig betreiben möchte?
Zur Anlage des Vertrages gehört eine Tabelle, die die jährlichen Rückkaufswerte ausweist. Sie können jederzeit zum Ende eines Jahres kündigen.
Förderung:
Kann zur Beantragung von KfW-Mitteln für die eigene Baufinanzierung auch die Wärmepumpe aufgeführt werden, obwohl diese über ein Contracting finanziert wird?
Ja, die Wärmepumpe kann im Antrag aufgeführt werden.
Dienstbarkeit:
Was passiert beim Verkauf der Immobilie?
Sollten Sie Ihre Immobilie vor Ablauf des Vertrages verkaufen, so wird der Vertrag ebenfalls weiterverkauft. Die erstrangige Dienstbarkeit ist im Grundbuch eingetragen und wird mit veräußert. Die Kosten für die Eintragung der Dienstbarkeit übernimmt der Kunde.
Wem gehört die Anlage, im Falle einer Vertragsunterzeichnung bzw. Installation der Anlage?
Während der zu vereinbarenden Laufzeit (5-20 Jahre) bleibt Planetherm Eigentümer der Anlage und ist somit auch für alle wartungsrelevanten Probleme rund um die Anlage verantwortlich.
Stromkosten der Wärmepumpe / des Stromzählers:
Wer bezahlt den Stromzähler / die Stromkosten?
Die Wärmepumpe erhält einen zusätzlichen Stromzähler, der von der Planetherm beantragt und gestellt wird. Für diesen ist ein zusätzlicher Zählerplatz vorzusehen. Die elektrotechnischen Anlagen werden seitens des Kunden nach Vorgaben des Wärmelieferanten beauftragt. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.
Kann auch „grüner Strom“ für das Betreiben der Anlage genutzt werden?
Ja, wenn Wert auf die Verwendung vom grünem Strom gelegt wird, arbeiten wir unter anderem mit dem Hamburger Unternehmen Lichtblick zusammen. Die Kosten des Arbeitspreises erhöhen sich in diesem Fall um ca. 15%.
Was passiert, wenn auch die Strompreise steigen?
Leider können auch wir den Strompreis nicht für 20 Jahre vorhersagen. Daher enthält ihr Vertrag eine Preisgleitklausel, die uns das Anpassen des Arbeitspreises an die Kostenentwicklung erlaubt. Aber auch hier macht sich die kostenlose Verfügbarkeit der Erdwärme bemerkbar.
Steigt das Kostenniveau für Energie, steigt der Energiebezug beim Einsatz einer Wärmepumpe nur um ca. 1/4.
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